Hier gibt es die .pdf zum Download:
1. Teilnahme am Wettbewerb
1.1 Der Talentwettbewerb „Deutschland sucht den Superstar“ („Wettbewerb“) ist eine interaktive Show, die von der UFA SHOW & FACTUAL GmbH („Produzent“) hergestellt und durch den Sender RTL Television GmbH („RTL“) im Fernsehen sowie online auf Abruf ausgewertet wird. Durch Mitwirkung am Wettbewerb erklärt sich der Teilnehmer mit diesen Teilnahmebedingungen ausdrücklich einverstanden. Sofern der Teilnehmer noch nicht 18 Jahre alt ist, ist es erforderlich, dass beide gesetzlichen Vertreter diese Teilnahmebedingungen unterschreiben (bei alleinigem Sorgerecht muss der alleinige gesetzliche Vertreter unterschreiben, siehe unten).
1.2 Der Wettbewerb besteht aus Online-Casting oder offenem Casting, Jurycasting Workshop, Jurycasting, Recall (bestehend aus mehreren Recallveranstaltungen), und einer oder mehreren Shows (wie nachfolgend ausgeführt) und wird im Fernsehen, im Internet und ggf. sonstigen Medien übertragen („Produktion“). Die Teilnahme am Wettbewerb unterliegt diesen Teilnahmebedingungen und der ggf. später zu unterzeichnenden Mitwirkendenvereinbarung.
1.3 Um am Jurycasting und bei Weiterkommen am Recall teilzunehmen, muss der Teilnehmer zwei unterschriebene Exemplare der Mitwirkendenvereinbarung beim Jurycasting vorlegen.
1.4 Nur Personen, die in Deutschland leben und arbeiten dürfen und die am 27.09.2026 mindestens 18 alt sind, dürfen am Wettbewerb teilnehmen. Zur Bestätigung wird der Teilnehmer seinen Personalausweis oder Reisepass und ggf. entsprechende weitere Unterlagen (z.B. Aufenthaltstitel) vorlegen.
2. Castings
2.1 Der Teilnehmer wird eingeladen, auf eigene Kosten zu einem vom Produzenten vorgeschlagenen Zeitpunkt an einem Online-Casting über das Computerprogramm „Short Audition“ teilzunehmen. Hierzu bekommen die Teilnehmer eine Einladung mit einem Link per E-Mail zugeschickt. Mit Öffnen des Links beginnt das Online-Casting. Eine vorherige Installation oder ein Download ist nicht erforderlich. Voraussetzung für die Teilnahme am Online-Casting ist eine stabile und sichere Internetverbindung des Teilnehmers. Kann das Online-Casting aufgrund von Verbindungsschwierigkeiten oder Internetproblemen nicht stattfinden oder nicht abgeschlossen werden, wird sich der Produzent um einen Ersatztermin bemühen. Der Teilnehmer hat auf einen solchen Ersatztermin jedoch keinen Anspruch. Der Teilnehmer wird ein oder mehrere Lieder seiner Wahl mit Playback oder mit Instrument, ganz oder teilweise, vor einem Castingmitarbeiter des Produzenten vortragen. Das Online-Casting wird ausschließlich zu internen Vorführungszwecken aufgezeichnet, sofern der Teilnehmer zu Beginn des Online-Castings sein Einverständnis hierzu mündlich erteilt. So bald wie möglich wird dem Teilnehmer mitgeteilt, ob er im nächsten Schritt vor einer Vorauswahl-Jury auftreten darf und sein Castingauftritt ggf. gesondert aufgezeichnet wird.
2.2 Alternativ zum Online-Casting hat der Teilnehmer die Möglichkeit, an einem offenen Casting (mit persönlicher Anwesenheit) teilzunehmen.
2.3 Nach Abschluss der Casting-Phase erfährt der Teilnehmer so schnell wie möglich, ob er am Jurycasting mit der prominent besetzten Jury teilnehmen darf.
2.4 Nach dem Vorsingen vor der prominenten Jury wird dem Teilnehmer von der Jury mitgeteilt, ob er am ersten Teil des Recalls (an einem noch vom Produzenten festzulegenden Ort) teilnehmen darf.
3. Der Recall
3.1 Der Recall besteht aus mehreren Teilen. Die nach Ziffer 2.4 ausgewählten Teilnehmer werden im Laufe des Recalls Songs nach eigener oder nach Wahl des Produzenten, entweder einzeln oder in einer Gruppe, vortragen. Die Zusammenstellung solch einer Gruppe obliegt dem Produzenten. Im Rahmen des Recalls kann der Produzent dem Teilnehmer auch weitere Aufgaben stellen.
3.2 So früh wie möglich nach Abschluss eines jeden Teils des Recalls wird der Teilnehmer darüber informiert, wer von der Jury für die weitere Teilnahme am Recall ausgewählt wurde.
4. Shows
4.1 Die in der letzten Phase des Recalls ausgewählten Teilnehmer nehmen an einer oder mehreren Shows teil.
4.2 Sofern ein Teilnehmer ausgewählt wurde, an der oder den Shows teilzunehmen, sind beispielsweise der Abschluss eines Künstlerexklusivvertrages, Künstlermanagementvertrages und die Unterzeichnung des Teilnehmervertrages für die Show(s) Voraussetzung für die weitere Teilnahme. Sollte ein Teilnehmer, aus welchem Grunde auch immer, vor Beginn der Aufzeichnung der ersten Show diese Verträge nicht vollständig abgeschlossen haben, behält sich der Produzent das Recht vor, den Teilnehmer vom Wettbewerb auszuschließen.
4.3 Die Auswahl des Gewinners (und ggf. vorab der jeweiligen Weiterkommer) erfolgt durch Zuschauervoting.
5. Rechteübertragung an Bild- und Tonaufnahmen
5.1 Der Teilnehmer ist damit einverstanden und berechtigt den Produzenten hiermit unwiderruflich, Bild- und/oder Tonaufnahmen („Aufnahmen“) im Rahmen des Castings von ihm anzufertigen und diese Aufnahmen im Rahmen und für Zwecke der Produktion zu verwenden. Vor diesem Hintergrund räumt der Teilnehmer UFA unentgeltlich das ausschließliche, inhaltlich, örtlich und zeitlich unbegrenzte Recht ein, die im Rahmen der Produktion angefertigten Aufnahmen umfassend, ganz oder ausschnittsweise, im Verhältnis zum Verbraucher entgeltlich oder unentgeltlich selbst oder durch von UFA ermächtigte Dritte zu nutzen und zu verwerten. Die Nutzung und Verwertung kann zu jeglichen Zwecken, insbesondere zu kommerziellen und nicht-kommerziellen, öffentlichen und nicht-öffentlichen Zwecken erfolgen, insbesondere zu Zwecken:
(1) der beliebig häufigen Sendung in Fernsehen, Internet und Hörfunk, unabhängig von der technischen Übermittlungsmethode, der Art des Empfangsgerätes, dem ausstrahlenden Sender, der Gestaltung des Rechtsverhältnisses zwischen Sender und Empfänger (Free-TV, Pay-TV, Pay-per-View, Video-on-Demand, Near-Video-on-Demand, TV to Mobile etc.) und der Rechtsform des Senders (eingeschlossen sind das Recht der öffentlichen Wiedergabe von Funksendungen sowie das Recht, die Aufnahmen einem begrenzten Empfängerkreis zugänglich zu machen, z.B. in Krankenhäusern, Schulen, Flugzeugen, Zügen, Kraftfahrzeugen, Schiffen, Hotels sowie auf öffentlichen Plätzen wie Flughäfen, Bahnhöfen, Straßen, Autokinos und im Metaversum); (2) der Verfilmung und Vertonung; (3) der Zurverfügungstellung zum individuellen Abruf („on-demand“) mittels beliebiger Endgeräte (z.B. Fernseher, Computer, mobile Endgeräte) und Übertragungswege, auch auf Social-Media-Kanälen; (4) der außerrundfunkmäßigen audiovisuellen Verwertung auf analogen, digitalen und sonstigen Bild-/Ton-/Datenträgern aller Art; (5) der Vervielfältigung und Verbreitung; (6) der Synchronisation, auch durch Dritte und/oder unter Einsatz von Künstlicher Intelligenz; (7) der Klammerteilauswertung (Ausschnitte) und Werbung, auch unter Bezugnahme auf Leistungen Dritter, die zeitgleich mit der Produktion für Dritte wahrnehmbar gemacht werden (z.B. Splitscreen); (8) des Merchandising (Vermarktung von Waren und Dienstleistungen aller Art); (9) des Abdrucks in Druckwerken und elektronischen Medien; (10) der Tonträgerverwertung; (11) der Nutzung für Prüf-, Lehr- und Forschungszwecke sowie der öffentlichen Festival- und Messenutzung; (12) der Archivierung; (13) der Einspeisung in Datenbanken, insbesondere ins Internet; (14) der automatisierten Analyse für die Entwicklung von Anwendungen Künstlicher Intelligenz („Text- und Data Mining“-Recht); (15) der Nutzung mittels NFT- und blockchainbasierter Technologien; (16) der Nutzung im Rahmen sämtlicher technisch noch unbekannter Nutzungsarten. Eingeschlossen ist insbesondere das Recht, die jeweils erforderlichen Vervielfältigungsstücke selbst oder durch Dritte herzustellen und zu verbreiten sowie die Aufnahmen im Rahmen der übertragenen Rechte interaktiv zu nutzen und nutzen zu lassen. Diese Rechteeinräumung gilt auch für Presseveröffentlichungen und Promotionmaßnahmen betreffend die Produktion. Die Aufnahmen (auch synchronisiert oder untertitelt) dürfen durch alle technischen Verfahren (einschließlich Anwendungen Künstlicher Intelligenz) in jeder Art und Weise, insbesondere auch zum Zwecke der Einbindung von Werbung (z.B. Werbetrenner, Sponsorhinweise, Programmtrailer, Telefonnummern), bearbeitet werden; die bearbeiteten Versionen dürfen ebenso umfassend genutzt werden wie die ursprünglichen Aufnahmen.
5.2 Die Rechteeinräumung gilt auch für vom Teilnehmer eingereichte Bild- und Tonmaterialien. Eine Verpflichtung zur Verwendung der Aufnahmen besteht nicht.
5.3 An den Aufnahmen (z. B. Videos, Fotografien, DVDs, CDs) und an jeglichem anderen Material, das der Teilnehmer im Rahmen des Castings an den Produzenten übermittelt oder übergibt, erwirbt der Produzent Eigentum; es wird nicht zurückgeschickt. Der Produzent ist berechtigt, dieses Material im Umfang von Ziffer 5.1 und der begleitenden Presse-, Promotion- und Merchandisingmaßnahmen zu nutzen, insbesondere im Fernsehen und im Internet.
6. Allgemeine Teilnahmebedingungen
6.1 Der Teilnehmer kann freiwillig jederzeit seine Teilnahme beenden und damit aus dem Wettbewerb ausscheiden. Solange der Teilnehmer am Wettbewerb teilnimmt, verpflichtet er sich,
(1) sich für den Wettbewerb, insbesondere an den produktionsbedingt vorgegebenen Orten und zu den produktionsbedingt vorgegebenen Zeiten, bereitzuhalten, (2) die jeweiligen Mitwirkendenvereinbarungen zu unterzeichnen, (3) die Regelungen der Mitwirkendenvereinbarungen zu beachten, einschließlich dieser Teilnahmebedingungen und jeglicher anderer Regeln, die im Studio oder an Drehorten gelten, (4) an online/interaktiven Aktionen teilzunehmen, die einen Bezug zur Produktion und/oder zum Wettbewerb haben, einschließlich der Aufnahme von Webcasts, Interviews (auch mit Dritten) und der Teilnahme an interaktiven Chats, z.B. bei www.rtl.de und (5) alle Informationen im Zusammenhang mit der Produktion und deren Vorbereitung streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
6.2 Der Teilnehmer garantiert, dass er – soweit er nicht dem Produzenten Gegenteiliges schriftlich mitgeteilt hat – aktuell keinen Management-, Merchandising,- Musikverlags-, Model-, Werbe-, Sponsoring-, Künstlerexklusivvertrag oder einen anderen Vertrag über seine musikalischen und/oder darstellerischen Leistungen und/oder Leistungen auf Social-Media-Kanälen abgeschlossen hat und einen solchen für die Dauer seiner Teilnahme am Wettbewerb auch nicht abschließen wird.
6.3 Der Produzent behält sich das Recht vor, den Ablauf des Wettbewerbes, auch kurzfristig zu ändern. Solche Änderungen können u.a. in Form weiterer Probesingen/Runden im Wettbewerb erfolgen, oder in der Form, dass zusätzliche Aufführungen von dem Teilnehmer verlangt werden, oder dass der vorgesehene Aufzeichnungsplan geändert wird.
6.4 Der Produzent behält sich das Recht vor, die Teilnahmebedingungen unter Angabe von Gründen zu ändern oder den Wettbewerb zu jeder Zeit und ohne Haftung gegenüber dem Teilnehmer zu beenden.
6.5 Der Produzent behält sich das Recht vor, den Teilnehmer zu jeder Zeit vom Wettbewerb auszuschließen. Ein Ausschluss kann insbesondere erfolgen, wenn
(1) der Teilnehmer einen Nachweis seiner Identität oder seiner Teilnahmeberechtigung nicht innerhalb angemessener Frist erbringen kann, (2) persönliche Angaben und Informationen (auch zu Verträgen gemäß Ziffer 6.2), die der Teilnehmer gegenüber dem Produzenten macht, nicht der Wahrheit entsprechen, unvollständig oder irreführend sind, oder (3) der Teilnehmer gegen Ziffer 6.1 Satz 2 verstößt.
6.6 Der Produzent behält sich weiter das Recht vor, einen Teilnehmer, der aus irgendeinem Grunde nicht oder nicht mehr Wettbewerb teilnehmen kann oder ausgeschlossen wird, auszutauschen. Der Ersatz kann auch durch einen Teilnehmer erfolgen, der vorher aus dem Wettbewerb ausgeschieden ist oder ausgeschlossen wurde.
6.7 Der Produzent ist nicht verpflichtet, abgelehnte Teilnehmer über die ablehnende Entscheidung des Produzenten zu informieren bzw. diese zu begründen. Entscheidungen des Produzenten, der Jury und der Zuschauer sind abschließend. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Teilnahme und Mitwirkung am Wettbewerb. Ein Teilnehmer, der (aus welchem Grunde auch immer) an der Teilnahme am Wettbewerb gehindert ist, hat keinen Anspruch darauf, seine Darbietung nachzuholen. Dem Teilnehmer stehen keine Ansprüche zu, sollte er den Wettbewerb vor Beendigung (aus welchem Grund auch immer) verlassen oder ausgeschlossen werden. Gleiches gilt auch für den Fall, dass der Wettbewerb vor dem vorgesehenen Ende abgebrochen wird.
6.8 Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass seitens des Produzenten keine Verpflichtung besteht, die Darbietung des Teilnehmers ganz oder teilweise aufzuzeichnen, zu bearbeiten, in die endgültige Produktion aufzunehmen oder auszustrahlen. Ein Anspruch des Teilnehmers auf Aufzeichnung, Aufnahme in die Sendung, Ausstrahlung, Wiederholung oder sonstige Nutzung seiner Darbietung – gleich in welcher Form und über welches Verbreitungsmedium – besteht nicht.Die Entscheidung über Auswahl, Umfang, Bearbeitung, Zusammenstellung und Verwertung der Aufnahmen liegt ausschließlich im freien redaktionellen und künstlerischen Ermessen des Produzenten bzw. Senders.
6.9 Für den Fall einer Meinungsverschiedenheit über den Ablauf des Wettbewerbes, eines Teils des Wettbewerbes oder über diese Teilnahmebedingungen ist die Entscheidung des Produzenten abschließend und bindend.
6.10 Die Auswahl der Musiktitel erfolgt grundsätzlich gemeinschaftlich durch den Produzenten und den Teilnehmer unter Berücksichtigung der stimmlichen Möglichkeiten des Teilnehmers. Der Produzent behält sich das Recht vor, den Teilnehmer nach Rücksprache mit dem Vocal Coach dazu zu verpflichten, ein bestimmtes Lied zu singen oder ein Lied aus einem bestimmten Genre vorzutragen. In jeder Phase des Wettbewerbes behält sich der Produzent das Recht vor, die Auswahl eines Liedes durch den Teilnehmer abzulehnen. Der Teilnehmer verpflichtet sich, während der Castings nur kommerzielle Musik (bei GEMA/GVL registriert) zu performen. Die Darbietung anderer, z.B. eigener Musikwerke bedarf der vorherigen Absprache und Zustimmung des Produzenten per E-Mail.
6.11 Die „Datenschutzrechtlichen Informationen gem. Art. 13 DSGVO“ wurden dem Teilnehmer übermittelt, darin sind nähere Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Teilnehmers enthalten.
6.12 Diese Teilnahmebedingungen gelten ergänzend zu der -Mitwirkendenvereinbarung, die vom Teilnehmer unterschrieben wird, wenn sich der Teilnehmer für das Jurycasting (TV-Aufzeichnung) qualifiziert hat.
Hier gibt es das Dokument „Teilnahmebedingungen“ zum Download: