Teilnahmebedingungen für das Casting der Fernsehproduktion mit dem Titel „Das Supertalent“

Mit der Teilnahme am Casting entsteht kein Anspruch auf Teilnahme an der Fernsehproduktion „Das Supertalent“ („die Produktion“). Die Auswahl der Teilnehmer für die Fernsehproduktion steht allein im Ermessen der RTL Television GmbH („RTL“) und der UFA SHOW & FACTUAL GmbH („UFA“).

Alle Informationen im Zusammenhang mit dem Casting, der Produktion und deren Vorbereitung sind streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

RTL und UFA behalten sich das Recht vor, jederzeit nach ihrem Ermessen einen Teilnehmer vom Casting oder der Produktion auszuschließen und/oder den Ablauf und die Spielregeln der Produktion „Das Supertalent“ (auch kurzfristig) zu ändern.

An den Bild- und/oder Tonaufnahmen (z. B. Fotografien, DVDs, CDs usw.) und an jeglichem anderen Material, das der Bewerber seiner Bewerbung beifügt, erwirbt UFA Eigentum; es wird nicht zurückgeschickt. UFA und RTL sind berechtigt, dieses Material umfassend im Rahmen der Fernsehproduktion „Das Supertalent“ und der begleitenden Presse- und Promotionmaßnahmen zu nutzen, insbesondere im Fernsehen und Internet.