Zutrittsbeschränkungen | „2-G“ ab Mai 2022

Zu der Produktion haben nur Personen Zutritt, die den Status „2-G“ haben und nachweisen (Zutrittsbeschränkung). Bitte setzen Sie etwaige Begleiter:innen darüber in Kenntnis, dass auch sie diese Zutrittsbeschränkungen einhalten und nachweisen müssen.

Für die Aufzeichnungen im Mai 2022 empfehlen wir allen Zuschauer:innen, auf freiwilliger Basis vor ihrem Besuch einen Corona-Schnelltest zu machen.

Was benötige ich, um ab Mai 2022 den Status "2-G" nachzuweisen?

Für den Besuch des Veranstaltungsortes gilt ab Mai 2022 die 2-G-Regel!

  • Vorlage einer Bescheinigung über die vollständige Impfung (mindestens 14 Tage alt) oder
  • eines offiziellen gültigen Genesenenausweises oder eines positiven PCR-Tests, der zum Zeitpunkt der Veranstaltung mindestens 28 Tage und maximal 90 Tage alt ist („Genesen“); Bezugszeitraum für die geltenden Fristen ist jeweils das Datum der Veranstaltung

 

Über die zusätzlich vor Ort geltenden Covid-19-Schutzbeschränkungen werden wir Sie vor Veranstaltungsbeginn in Kenntnis setzen.

Wichtig: Bitte beachten Sie, dass sich die Zugangsvoraussetzungen jederzeit aufgrund der Entwicklung der Covid-19-Situation ändern können. Wir behalten uns deshalb das Recht vor, die Zugangsbeschränkungen jederzeit an die aktuelle Lage anzupassen, ggf. auch zu verschärfen, ohne dass Ihnen daraus Ansprüche entstehen.

Ab Mai 2022 ist das Tragen einer medizinischen Maske oder FFP2-Maske ist während des Aufenthaltes vor Ort verpflichtend. Während der Sendung kann die Maske abgenommen werden, es besteht aber keine Verpflichtung dazu.