Zutrittsbeschränkungen | „3-G“

Zu der Produktion haben nur Personen Zutritt, die den Status „3-G“ haben und nachweisen (Zutrittsbeschränkung). Bitte setzen Sie etwaige Begleiter:innen darüber in Kenntnis, dass auch sie diese Zutrittsbeschränkungen einhalten und nachweisen müssen.

Was benötige ich, um den Status "3-G" nachzuweisen?

Für den Besuch des Veranstaltungsortes gilt die 3-G-Regel!

  • Vorlage einer Bescheinigung über die vollständige Impfung (mindestens 14 Tage alt) oder
  • eines offiziellen gültigen Genesenenausweises oder eines positiven PCR-Tests, der zum Zeitpunkt der Veranstaltung mindestens 28 Tage und maximal 90 Tage alt ist („Genesen“); Bezugszeitraum für die geltenden Fristen ist jeweils das Datum der Veranstaltung oder
  • Vorlage eines negativen Testnachweises (tagesaktuell). Erforderlich ist ein offizieller Antigentest (Selbsttests genügen nicht)!

 

Über die zusätzlich vor Ort geltenden Covid-19-Schutzbeschränkungen werden wir Sie vor Veranstaltungsbeginn in Kenntnis setzen.

Wichtig: Bitte beachten Sie, dass sich die Zugangsvoraussetzungen jederzeit aufgrund der Entwicklung der Covid-19-Situation ändern können. Wir behalten uns deshalb das Recht vor, die Zugangsbeschränkungen jederzeit an die aktuelle Lage anzupassen, ggf. auch zu verschärfen, ohne dass Ihnen daraus Ansprüche entstehen.

Momentan ist das Tragen einer schwarzen FFP2-Maske oder einer einer medizinischen Maske bis zur Einnahme Ihres Sitzplatzes verpflichtend, wenn die Abstände nicht eingehalten werden können. Dies ist im Foyer und beim Einlass der Fall. Der Zutritt ohne FFP2-Maske oder einer medizinischen Maske ist nicht gestattet (auch nicht bei Befreiung per Attest).
Am Sitzplatz kann die Maske abgenommen werden. Wir empfehlen, diese im Studio weiterhin zu tragen.